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BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 21.67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Zurückstellung von der Wehrpflicht nach den Folgen einer Gehirnhautentzündung - Ausbildung im Ausland im dort für den Gesundheitszustand des Wehrpflichtigen günstigeren Klima - Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge im Verfahrensrecht - Antrag auf Aufhebung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 30.09.1965 - II A 132/65
- BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 21.67
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 141.67
Einwand des Entgegenstehens einer rechtskräftig entschiedenen Sache - Bestimmung …
Auszug aus BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 21.67
Denn wird im Ausland eine Niederlassung in der Weise begründet, daß sie den räumlichen Schwerpunkt der Lebensverhältnisse bildet, und geschieht dies in der Absicht, den Aufenthalt auf die Dauer beizubehalten, so steht - wie der Senat in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil BVerwG VIII C 141.67 vom heutigen Tage näher ausgeführt hat - der Begründung des ständigen Aufenthalts im Sinne von § 1 WpflG nicht notwendig der Umstand entgegen, daß die Verwirklichung des Willens zum dauernden Aufenthalt über Jahre hinweg von fremdenpolizeilichen Genehmigungen abhängig ist. - BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 13.67
Umstellung des Klageantrags als Klageänderung - Ärztliche Untersuchung und …
Auszug aus BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 21.67
Der Zweck der in § 13 Abs. 3 der Musterungsverordnung angeordneten Anhörung und ärztlichen Untersuchung liegt - wie der Senat in dem zu der vergleichbaren Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 2 WpflG ergangenenUrteil vom 13. Juli 1967 - BVerwG VIII C 13.67 - ausgeführt hat - darin, dem Wehrpflichtigen die Möglichkeit zu geben, im Rahmen der Verfügbarkeitsprüfung von sich aus auf Umstände hinzuweisen, die seiner Heranziehung derzeit oder auf Dauer entgegenstehen könnten. - BVerwG, 24.05.1967 - VIII C 77.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 21.67
Daraus ergibt sich jedoch nicht die Unwirksamkeit oder Rechtswidrigkeit des Einberufungsbescheids, wie der Senatim Urteil vom 24. Mai 1967 - BVerwG VIII C 77.67 -, MDB 1967 S. 782 = NJW 1967 S. 1873 = DÖV 1967 S. 753 = DVBl. 1967 S. 736, entschieden hat. - BVerwG, 20.02.1959 - VII C 92.58
Auszug aus BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 21.67
Zu dem im Wehrpflichtrecht an verschiedenen Stellen mit einheitlichem Sinngehalt verwendeten Begriff des ständigen Aufenthalts hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil BVerwGE 8, 173 und seither in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß er dem Begriff des gewillkürten Wohnsitzes im Sinne von § 7 BGB weitgehend entspricht.
- BVerwG, 28.02.1979 - 8 C 56.77
Rechtmäßigkeit einer Einberufung zum Grundwehrdienst - Anforderungen an eine …
Wie das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 9. November 1967 - BVerwG 8 C 21.67 - (vgl. auch BVerwGE 11, 75; 44, 88) [BVerwG 18.09.1973 - I C 9/73]ausgesprochen hat, genügt die Wehrbehörde ihrer nach § 13 Abs. 3 Satz 1 MustV bestehenden Untersuchungspflicht, wenn sie dem Wehrpflichtigen Gelegenheit zur Untersuchung gibt; nimmt dieser die Gelegenheit aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht wahr, so ist der daraufhin erlassene Einberufungsbescheid nicht wegen Fehlens der vorgeschriebenen qualifizierten Verfügbarkeitsprüfung rechtswidrig.